Kleine Batterien und der DPP: Wann der QR-Code auf die Verpackung darf
Bei einem 75-kWh-EV-Batteriepack ist die Sache klar — der QR-Code kommt auf die Batterie. Aber was ist mit einer CR2032-Knopfzelle, einer AAA oder der Minibatterie im Hörgerät? Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 enthält eine ausdrückliche Ausnahme für kleine Batterien. So wendet man sie korrekt an.
Die Regel in einem Satz
Artikel 13 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2023/1542: Der QR-Code, der auf den Digital Product Passport verweist, muss auf der Batterie selbst gedruckt oder eingraviert sein — es sei denn, Art oder Größe der Batterie machen dies unmöglich, dann wird er auf der Verpackung und in den Begleitdokumenten angebracht.
Was die Verordnung konkret sagt
Der QR-Code ist sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Batterie aufzudrucken oder einzugravieren. Ist dies aufgrund der Art und Größe der Batterie nicht möglich oder nicht gerechtfertigt, ist er auf der Verpackung und in den die Batterie begleitenden Dokumenten anzubringen.
— Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 13 Abs. 6
Die Ausnahme gilt für Kennzeichnung UND DPP
Die Batterieverordnung behandelt beide Pflichten gleich und wendet dieselbe Fallback-Kaskade an:
- Physische Kennzeichnung — Art. 13(1–5), Anhang VI: Hersteller, Kapazität, Chemie, durchgestrichene Mülltonne, Cd/Pb-Symbole, CE-Zeichen
- DPP-Datenträger — Art. 13(6), Art. 77, Anhang XIII: QR-Code oder GS1 DataMatrix mit Link zum Online-Pass
Beide folgen derselben dreistufigen Kaskade:
- Direkt auf der Batterie (Standard)
- Auf der Verpackung (wenn Größe oder Form die direkte Kennzeichnung unmöglich machen)
- In den Begleitdokumenten (wenn auch die Verpackung unpraktisch ist)
Wann ist die Verpackungsoption zulässig?
| Batterietyp | Typische Größe | Kennzeichnung | DPP-QR-Code |
|---|---|---|---|
| EV-Batteriepack | 20–700 kg | auf Batterie | auf Batterie |
| Industriell (>2 kWh) | 5–500 kg | auf Batterie | auf Batterie |
| LMT (E-Bike, Scooter) | 1–15 kg | auf Batterie | auf Batterie |
| Werkzeug / Garten | 0,3–3 kg | auf Batterie | auf Batterie |
| AA / AAA Zelle | ~20 g | Mindestsymbole auf Zelle | auf Verkaufsverpackung |
| Knopfzelle (CR2032) | 1–3 g | nur Cd/Pb/Tonne-Symbole | auf Verkaufsverpackung |
| Eingebaut im Gerät | variabel | auf Zelle (oft versteckt) | auf Geräteverpackung + Anleitung |
Wie klein darf ein QR-Code oder DataMatrix physikalisch sein?
Druck hat physikalische Grenzen, unabhängig von der Verordnung. Minimum:
- QR-Code — etwa 10 × 10 mm (Version 1, 28 Module, niedrige Datendichte), um mit einem handelsüblichen Smartphone zuverlässig gescannt zu werden
- GS1 DataMatrix — etwa 6 × 6 mm, der praktische Grund, warum der Gesetzgeber DataMatrix für winzige Artikel bevorzugt
Eine typische AAA-Zelle ist ~10 mm im Durchmesser und 44 mm lang. Ein konformer QR passt schlicht nicht auf den gekrümmten Zylinderkörper. Ein 6-mm-DataMatrix möglicherweise — aber Druck mit ausreichendem Kontrast auf einer metallischen Oberfläche ist eine andere Geschichte. Für die meisten tragbaren Zellen ist die realistische Antwort: Verpackung.
Was zählt als "Verpackung"?
Die Verordnung meint die Verkaufsverpackung — diejenige, die den Endverbraucher erreicht, nicht die Transport- oder Logistikverpackung.
- Blisterverpackung mit 4× AA-Batterien → der Blister ist die Verpackung
- Tray mit 20 Knopfzellen in versiegelten Streifen → das Tray (oder jeder einzeln verkaufte Streifen) ist die Verpackung
- Smartphone mit eingebauter Batterie → der Geräte-Karton ist die Verpackung
Ein großer Versandkarton mit 200 Einzelhandels-Blistern erfüllt die Pflicht nicht. Der Datenträger muss mit dem Produkt beim Verbraucher ankommen.
Begleitdokumente — die letzte Option
Nur wenn weder Batterie noch Verpackung praktikabel sind. Typische Fälle:
- Batterien ausschließlich B2B mit technischer Dokumentation
- Eingebaute Batterien in zertifizierten Medizinprodukten mit strengen Kennzeichnungsauflagen
- Sicherheitskritische Industriebatterien, bei denen die Verpackung vor dem Endnutzer zerstört wird
Praktische Hinweise für Hersteller
- Bedruckbare Fläche messen, bevor Sie ein Carrier-Format wählen — nicht erst nach dem Artwork-Finale
- GS1 DataMatrix bevorzugen, wenn das Produkt in irgendeiner Dimension unter ~50 mm liegt — kleinerer Footprint, gleiche Linking-Fähigkeit
- Scan testen mit mindestens drei Smartphone-Scannern in der endgültigen Druckgröße und auf dem echten Substrat
- Gleiche kanonische URL auf Batterie, Blister, Karton und Anleitung — ein GS1 Digital Link, ein Pass
- Entscheidung dokumentieren in Ihrer technischen Akte — Inspektoren werden fragen, warum Verpackung statt Gravur
Wie DPP.GS das umsetzt
Das Dashboard erzeugt QR-Codes und GS1-DataMatrix-Symbole in beliebiger physikalischer Größe, als vektorielles SVG für das Artwork. Für Hersteller von Knopfzellen und AAA-Batterien empfehlen wir:
format=datamatrix— 6 mm Minimum, GS1-konform mit FNC1-Separator- Eine Quiet Zone von mindestens 1,5 mm um das Symbol im Blister-Artwork
- Die gleiche GS1 Digital Link-URL in der beiliegenden Papieranleitung als regulatorischer Fallback
Welche Variante Sie auch wählen — eine URL funktioniert für EU-DPP und US GS1 Sunrise 2027. Ein GS1 Digital Link löst auf denselben Pass-Viewer auf.
TL;DR
- Batterie zu klein für einen QR? Die Verpackung ist erlaubt, die Verordnung gestattet dies ausdrücklich.
- Gleiche Kaskade für Kennzeichnung und DPP: Batterie → Verpackung → Begleitdokument
- "Verpackung" = Verkaufsverpackung beim Endkunden, nicht der Versandkarton
- GS1 DataMatrix (6 mm) ist meist die richtige Wahl für Produkte unter 50 mm
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