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Qualifiziertes elektronisches Siegel (QSeal)

Um verifizierter Wirtschaftsakteur im EU-DPP-Register zu werden, müssen Sie die Erklärung des Registers unterzeichnen. Erforderlich ist dafür das qualifizierte elektronische Siegel — ein QSeal nach der Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS). Es ist der Schritt, der ein Onboarding am häufigsten aufhält — deshalb haben wir ihn übernommen. dpp.gs ist autorisierter Reseller des QSeal: Sie bestellen das Siegel über uns und wir führen die Unterzeichnung der Erklärung für das Register gemeinsam mit Ihnen durch — statt dass Sie einen Vertrauensdiensteanbieter, Ihren gesetzlichen Vertreter und das Register getrennt koordinieren.

Siegel oder Signatur — nicht dasselbe

Ein Siegel gehört einer juristischen Person: es weist das Unternehmen nach. Eine qualifizierte elektronische Signatur gehört einer natürlichen Person. Ein Unternehmen registriert sich mit einem Siegel; ein Einzelunternehmer unterzeichnet mit einer qualifizierten Signatur.

Woher Sie es bekommen

Das Zertifikat wird von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) auf der EU-Vertrauensliste ausgestellt, nachdem er die Identität Ihres Unternehmens geprüft hat. Sie können es über uns beziehen — dpp.gs ist autorisierter Reseller, sodass das Siegel und die Unterzeichnung der Erklärung für das Register an einer Stelle statt an dreien geschehen. Wir selbst sind kein QTSP; das Zertifikat und das rechtliche Vertrauen dahinter stammen vom Aussteller.

Was wir damit machen

Wir validieren es, bevor es Sie eine Ablehnung kosten kann. Unsere Prüfschicht gleicht das Siegel mit den EU-Vertrauenslisten ab — mit der Referenzimplementierung der Kommission —, bestätigt, dass es qualifiziert und aktuell ist, und ordnet die Organisationskennung im Zertifikat Ihrem Konto zu.

Wie lange es gilt

Ihr verifizierter Status im Register gilt, bis das Zertifikat abläuft, höchstens jedoch drei Jahre. Planen Sie die Erneuerung, bevor er verfällt — ein abgelaufenes Siegel bedeutet keine neuen Pässe und keine Änderungen an bestehenden.

Hersteller außerhalb der EU

Qualifizierte EU-Siegel werden an juristische Personen in der EU ausgestellt. Ein Hersteller außerhalb der EU erhält keines — deshalb ist es der EU-Importeur oder der Bevollmächtigte, der verifiziert wird.

Wo es im Prozess steht

Schritt 1.iii auf der Herstellerroute: Das Register erzeugt eine Erklärung, Ihr gesetzlicher Vertreter siegelt sie außerhalb des Registers, und Sie laden sie wieder hoch.

Beziehen Sie Ihr QSeal über uns

Wir liefern das Siegel als autorisierter Reseller, bereiten die Erklärung vor, führen die Unterzeichnung mit Ihrem gesetzlichen Vertreter durch und validieren das Ergebnis, bevor es eingereicht wird.

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